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Urheberschutzrecht: Anbei ein.......... |
Neues Nutzungsrecht |
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03/12/2001
Hinweis in eigener Sache zur Verbreitung von AGFEO Anlagenfirmware und AGFEO PC Konfiguratoren:
AGFEO behält sich hinsichtlich der via Internet verfügbaren AGFEO-Firm-/Software das auschließliche Nutzungsrecht für kommerzielle Zwecke vor. Jede Vervielfältigung der Firm-/Software für kommerzielle Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
Urheberrecht §17 Verbreitungsrecht; §32 Beschränkung des Nutzungsrechts; §35 Einräumung einfacher Nutzungsrechte, (1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann einfache Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen.
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